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Wichtiges über Punkte, Kurse und Teilnahmebedingungen: |
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| Das ASP - Punktebonus - System | ||||
| Durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP) können Sie bis zu 4 Punkte abbauen. Ein Aufbauseminar (ASP) und Punkteabzug kann nur einmal in 5 Jahren absolviert werden. | ||||
| 0 - 8 Punkte |
Keine direkten Folgen. Ein Aufbauseminar (ASP) kann freiwillig besucht werden. Die Teilnahme führt zum Abzug von 4 Punkten. |
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| 9 - 13 Punkte |
Ab 8 Punkte erfolgt eine zwangsweise kostenpflichtige Verwarnung durch die
Führerscheinstelle mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, freiwillig
an einem Aubauseminar (ASP) teilzunehmen. Die Teilnahme führt zum Abzug von 2 Punkten. |
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| 14 - 17 Punkte |
Die Führerscheinstelle ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP)
zwingend an. Bei Nichtteilnahme am Aufbausemniar (ASP) wird die Fahrerlaubnis
entzogen. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Seminarbesuch innerhalb
von 2 Jahren ist prüfungsfrei. Wurde in den letzten 5 Jahren schon ein Aufbauseminar besucht, wird nur eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Sie können aber freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen. Die Teilname führt zum Abzug von 2 Punkten. |
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| 18 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis. Wiedererteilung frühestens nach 6 Monaten. | |||
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| Die Dauer eines Aufbauseminars | ||||
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Aufbauseminare werden von besonders geschulten und zugelassenen Moderatoren durchgeführt.
Ein Aufbauseminar umfaßt 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Beobachtungsfahrt
von 45 Minuten Dauer mit anschließender Beprechung. Die Dauer des Aufbauseminars
darf nicht weniger als zwei Wochen und nicht länger als vier Wochen sein.
Es müssen mindestens 6 Personen teilnehmen, aber es dürfen nicht mehr als 12 Personen sein.
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| Die Seminargebühren | ||||
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Für das Aufbauseminar einschließlich Infomaterial, Teilnehmerheft, Verbrauchsmaterialien,
Pausenkaffee und der Beobachtungsfahrt ist ein Pauschalentgelt inkl. 19% MwSt festgesetzt. Die Seminargebühr ist vor Beginn der ersten Sitzung fällig. |
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| Das Einzelseminar | ||||
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Für besonders "Eilige" führen wir auch Einzelseminare zum Wunschtermin durch. Vorraussetzung dafür ist ein entsprechender Antrag bei der Führerscheinstelle unter Angabe wichtiger Gründe (z.B. Zeitmangel). |
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| Die Teilnamebescheinigung | ||||
| Über den vollständigen Besuch des Aufbauseminars, aller Sitzungsteile, sowie der Beobachtungsfahrt, wird eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Straßenverkehrsbehorde ausgestellt. | ||||
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen für Punktesünder und zur Teilnahme an Aufbauseminaren erhalten Sie beim Kraftfahrt - Bundesamt (KBA) Flensburg. |
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| Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF | ||||
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Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis in allen Klassen.
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Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Wird jedoch ein erheblicher Verstoß begangen und
ein Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
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| Das Aufbauseminar ist kein Fahrschulunterricht. In vier Sitzungen zu je 135 Minuten sollen die jeweils 6 bis 12 Teilnehmer eines Seminars durch gemeinsamen Erfahrungsaustausch und Analysen ihres bisherigen Verhaltens lernen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Hinzu kommt eine Beobachtungsfahrt innerhalb einer Fahrgruppe von drei Probeführerscheinbesitzern, die der Beobachtung des gegenseitigen Fahrverhaltens dient. Kommt es nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar zu einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen, kann eine verkehrspsychologische Beratung wahrgenommen werden. Kommt es dennoch zu neuen Auffälligkeiten, wird die Fahrerlaubnis entzogen. | ||||
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